für generationengerechte und sozialverträgliche Lösungen
Immer dann, wenn etwas N e u e s aufgenommen wird, erscheint dies ganz oben oder bei den Links – alles Bisherige rückt dabei nach unten und wenn es nicht mehr aktuell/interessant ist, wird es gelöscht!
Fragen und Anregungen für die Bürgerversammlung 2024 in Weiher
(am 13.11.2024 um 19:30 im Bürgerhaus)
Leserbrief an die Erlanger Nachrichten vom 17.10.2024
Artikel Erlanger Tagblatt vom 16.10.2024
Fragen und Anregungen für die Bürgerversammlung 2004 in Weiher
Um klären zu lassen, ob Weiher tatsächlich nicht zur Gemeinde Uttenreuth gehört, obwohl die Eingemeindung bereits zum 01.05.1978 erfolgt ist, habe ich am 03.10.2024 ein Schreiben an das Rechtsamt des Landratsamts Erlangen und an die Regierung von Mittelfranken geschickt und dabei auch darum gebeten zu prüfen, ob die Verlegung des Zweckverbandes der Marloffsteiner Gruppe nach Dormitz / Oberfranken rechtens war!
Aufzeichnung aus der Sitzung des WZV vom 01.10.2024
In anderen Gemeinden ist der Wasserpreis bereits bei ü b e r 3 , 0 0 € / m³, damit mit dem Gut Wasser entsprechend schonend umgegangen wird. Unser ZV bekommt noch genug Wasser über seine Brunnen und ist deshalb offenbar an einem
s p a r s a m e n Umgang nicht besonders interessiert!
Die Nachrichten der „Unabhängigen„
Die Unabhängigen 2024
Mein Kommentar hierauf:
Kommentar auf die Nachrichten der Unabhängigen – Sommer 2024 – Stand 09_24
Kontakt: info@bi-wzv-marloffsteiner-gruppe.de
Das sind die Fragen, die vom Vorsitzenden des WZV, Hr. Bezold nie beantwortet wurden. Es ist zu vermuten, dass da doch etwas zu verbergen ist!
- Welche Wassermengen in m³ wurden seit 2015 an die Wassergäste und welche an die Mitglieder des Zweckverbandes geliefert?
- Wer prüft die Kostenfortschreibung der laufenden Baumaßnahmen, einschließlich die für das Wasserwerk Weiher?
- Welche Gründe gibt’s es, warum der Maßnahmenkatalog und die Kostenaufstellung von Sanierungsprogramm II auf der Internetseite des WZV – anders als bei SP I – nicht dokumentiert sind? Hier soll doch sicher nichts verschwiegen werden.
- Welche Rechtsaufsichtsbehörde hat dem ZV verboten, Kredite für die Sanierungsmaßnahmen aufzunehmen (AZ)?
- Gibt es ein Sanierungsprogramm III bzw. ist ein solches in Planung? Wenn ja, was beinhaltet dieses und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Welche Rechtsaufsichtsbehörde hat dem ZV verboten, Kredite für die Sanierungsmaßnahmen aufzunehmen?
- Wo sind die Quellen zu finden, die in den Bescheiden angegeben sind?
- Wie hoch sind die Kosten für die Kommunalberatung Dr. Schulte | Röder, die es bis 2014 nicht gab?
- Wie setzt sich der Wasserpreises pro m³ bis 2018 und ab 2019 zusammen? Worauf begründet sich der Preis für die Wassergäste?
- Wo ist die gesetzliche Grundlage, dass bei falscher Berechnung der Geschossfläche durch den ZV der Betroffene nachweisen muss, dass die vor Jahren falsch berechneten und die damals mitgeteilten Werte nicht korrekt sind.
- In welcher Gemeinde wurde die Sanierung der Wasserinfrastruktur vergleichsweise auf die Grundstückseigentümer verteilt? Das war die einzige beantwortete Frage – leider war die Antwort nach Rückfrage in dieser Gemeinde falsch.
- Warum soll eine alleinstehende Rentnerin mit einem extrem niedrigen Wasserverbrauch hohe Sanierungskosten bezahlen und eine Familie mit hohem Wasserverbrauch in einer Mietwohnung wird überhaupt nicht daran beteiligt? Auch wenn das zulässig ist, ist es alles andere als b ü r g e r f r e u n d l i c h !
Nur wer etwas zu verbergen hat, geht diesen Fragen aus dem Wege!
Lt. Artikel in den Erlanger Nachrichten vom 26.08.2024 hat der WZV für weitere „dringliche Maßnahmen“ weitere 8 0 0 . 0 0 0 € angemeldet und außerdem segnete die Versammlung für den Ausbau der Software-Programmierung
weitere 1 0 0 . 0 0 0 € ab
Man fragt sich: Braucht man tatsächlich eine solch a u f w ä n d i g e Software ???
Insgesamt stehen also jetzt bereits 9 0 0 .0 0 0 € fest, für die
am Ende sicher wieder die
H a u s e i g e n t ü m e r
zur K a s s e gebeten werden !